Posted: Sat Sep 22, 2007 10:12 am Post subject: Haftung bei der Kommanditgesellschaft (Slowakische KS)
Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens zwei Gesellschafter haben, wobei die Haftung hier dem Komplementär zufällt:
Komplementär: Haftung ist unbeschränkt
Kommanditist: Haftung ist auf seine Einlage beschränkt: (Mindesteinlage derzeit 10.000 SKK)
Da der Komplementär als Vollhaftender Gesellschafter hergenommen wird, empfielt es sich als Komplementär eine Kapitalgesellschaft zu nehmen.
Hier eignen sich in der Slowakei besonders gut die slowakische s.r.o. oder aber auch die Englische Limited.
Der guten Ordnung halber sage ich gleich dazu, dass ich kein Fan der Englischen Limited als Haftungsbeschränkung bin (siehe dazu mehrere Kommentare von mir) jedoch bei der Slowakische KS ist es eine günstige Alternative.
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