Janos
Joined: 14 Sep 2007 Posts: 38 Location: Gerlacho - Hohe Tatra
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Posted: Thu Sep 27, 2007 2:38 pm Post subject: Aufstellung über Kommanditgesellschaft in der Slowakei |
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• Gründer: § 93 HGB, die Gesellschaft kann von wenigstens zwei Personen – sowohl natürlichen
als auch juristischen – gegründet werden. Eine davon ist Komplementär und die andere ist der
Kommanditist.
• Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
• Mindesteinlage des Kommanditisten ist SKK 10.000,-
• Komplementär muss kein Kapital einlegen.
• Im Namen der Gesellschaft handeln nur Komplementäre
Alle Entscheidungen bezüglich der Gesellschaft werden von Komplementären und Kommanditisten zusammen getroffen.
Ein Nachteil der Kommanditgesellschaft besteht darin, dass der Komplementär für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen haftet. Dies kann man aber umgehen, wenn der Komplementär eine GmbH ist, da die Gesellschafter einer GmbH nur
beschränkt haften. Eine Kommanditgesellschaft kann so für Ausländer vorteilhaft werden, da auf diese Weise die Unternehmensrisiken geringer werden und weil sich mit einer |
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