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Reverse Charge Dreiecksgeschäft Slowakei

 
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Petzi



Joined: 15 Sep 2007
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PostPosted: Thu Sep 27, 2007 3:25 pm    Post subject: Reverse Charge Dreiecksgeschäft Slowakei Reply with quote

Beim Dreiecksgeschäft kommt es hinsichtlich der Lieferung (Rechnungsstellung) des ersten Abnehmers an den zweiten zum Reverse Charge.

Beispiel:
Ein slowakischer Unternehmer S bestellt beim österreichischen Unternehmer A Waren. A beauftragt seinen deutschen Lieferanten D mit der direkten Versendung in die Slowakei.
Da hier die Regelung hinsichtlich des Dreiecksgeschäftes zur Anwendung kommen, braucht sich A in der Slowakei für den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht registrieren zu lassen. Gemäß den Vorschriften des slowakischen Umsatzsteuergesetzes ist der erste Abnehmer (also A) verpflichtet, für den zweiten Abnehmer eine Rechnung auszustellen, die keinen Steuerbetrag enthält und in der anzugeben ist, dass es sich um ein Dreiecksgeschäft handelt (z.B. Verweis auf § 45 sk MWStG oder Hinweis auf Artikel 28 c Teil E RL 77/388).

Besteht für den ausländischen Unternehmer eine Pflicht zur Registrierung?
In den Fällen, in denen der Leistungsempfänger, die auf ihn übergegangene Steuer schuldet, braucht sich der leistende Unternehmer nicht mehrwertsteuerlich registrieren zu lassen.
Wenn sich ein ausländisches Unternehmen in der Slowakei registrieren lassen muss (z.B. Überschreiten der Lieferschwelle bei Versandhandel, Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die nicht unter das RCS fallen), sind folgende Punkte zu beachten:

• Zuständiges Finanzamt ist Bratislava 1
• Antragstellung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen
• Rückwirkende Registrierung ist nicht möglich
• Für verspätete Anmeldung gibt es Strafen
• Konsequenzen bei Rechnungsausstellung vor Registrierung: Steuerschuld aufgrund der Rechnung beim Ausweis von slowakischer Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug für den Empfänger
• Nähere Informationen entnehmen Sie bitte : www.drsr.sk/ english/VAT/Instructions for VAT Registration
• Im Falle der steuerlichen Registrierung bzw. bei Fragen zur Registrierung empfehlen wir jedenfalls, sich an einen Steuerberater in der Slowakei zu wenden

Wie kommt der ausländische Unternehmer zu seinen Vorsteuern?
Führt der ausländische Unternehmer in der Slowakei nur Umsätze aus, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, kann er etwaige im Zusammenhang mit seinen Umsätzen stehende Vorsteuern (z.B. aus Hotelrechnungen) im Vorsteuervergütungsverfahren zurückholen.
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