Janos
Joined: 14 Sep 2007 Posts: 38 Location: Gerlacho - Hohe Tatra
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Posted: Sat Sep 29, 2007 9:05 pm Post subject: Aktiengesellschaft Slowakei |
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Die AG kann auch von einer einzigen juristischen Person gegründet werden. Bei natürlichen Personen als Teilhaber müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein.
Eine Veränderung des Grundkapitals ist durch einen 2/3-Mehrheitsbeschluss der Haupt-versammlung möglich (§ 202), das Grundkapital darf aber nicht unter die gesetzlich festgelegte Mindestsumme herabgesetzt werden (§ 211).
Bei der Firmengründung muss ein Reservefonds mit einer Mindesthöhe von 10% des Grundkapitals errichtet werden, welcher jährlich um mindestens 10 % des Nettogewinns ergänzt wird, bis er mindestens dem Wert von 20% des Grundkapitals entspricht (§ 217). |
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